Aufgrund des Ausfalls der Hengstleistungsprüfungen infolge der Coronavirus-Epidemie ist die vorläufige Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I im Jahr 2020 auch ohne die Nachweise der notwendigen Hengstleistungsprüfungen möglich. Diese Regelung betrifft auch unseren vierjährigen Nachwuchshengst Kwahu.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass den Hengsten die Prüfungen generell erlassen werden. Für die vorläufige oder endgültige Eintragung in das Hengstbuch I im Jahr 2021 müssen alle notwendigen Eigenleistungsnachweise gemäß Zuchtverbandsordnung (ZVO) nachgewiesen werden. „Dies werden wir natürlich tun, sobald es möglich ist“, erklärt Dirk Jörß.